Ziele und Anwendungsbereich des IAS 16
Innerhalb des IAS 16 wird vorbehaltlich von anderen speziellen Standards die Bilanzierung und Darstellung der Sachanlagen eines Unternehmens geregelt. Die Regelungen des IAS 16 sind nicht auf Sachanlagevermögen, das in den Anwendungsbereich des IFRS 5 fällt, auf biologische Vermögenswerte, auf Vermögenswerte aus Exploration und Evaluierung, sowie nicht auf Abbau- und Schürfrechte oder Bodenschätze anzuwenden.
Wichtige Definitionen des IAS 16
Sachanlagen im Sinne des IAS 16.6 sind materielle Vermögenswerte, die seitens eines Unternehmens für die Produktion oder die Lieferung von Waren und Dienstleistungen gehalten und länger als eine Periode genutzt werden.
Bilanzierung von Sachanlagen nach IAS 16
Vermögenswerte sind nach IAS 16.7 als Sachanlagen anzusetzen, wenn durch sie ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Anschaffungs- und Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden können. Dabei sind die Sachanlagen gemäß IAS 16.15 bei ihrem erstmaligen Ansatz mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten anzusetzen. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten umfassen sämtliche direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert in den erforderlichen betriebsbereiten Zustand und Ort zu bringen. Es gilt hierbei die Definition der Anschaffungs- und Herstellungskosten des IAS 2.
Kosten für wichtige Reparaturen und für Generalüberholungen, bei denen Teile zum Vermögenswert hinzugefügt, ersetzt oder gewartet werden, können nach IAS 16. 10 als nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert werden. Laufende Wartungskosten sind aufwandswirksam zu erfassen.
Wichtige Ersatzteile und Bereitschaftsausrüstungen, die nur im Zusammenhang mit einer bestimmten Sachanlage oder über mehr als eine Periode genutzt werden, sind nach IAS 16.8 nicht als Vorräte, sondern auch als Sachanlagen zu erfassen.
Bei der Folgebewertung der Sachanlagen kann ein Unternehmen nach IAS 16.29 entweder das Modell der fortgeführten Anschaffungskosten oder das Neubewertungsmodell anwenden. Für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten hat das Unternehmen gemäß IAS 16.50 den Abschreibungsbetrag des Vermögenswertes über seine voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer zu verteilen. Die angewandte Abschreibungsmethode soll nach IAS 16.60 den erwarteten Verlauf des Verbrauchs des wirtschaftlichen Nutzens aus dem Vermögenswert entsprechen und ist jährlich zu überprüfen. Regelmäßige Abschreibungen, außerplanmäßige Wertminderungen sowie deren Wertaufholung sind erfolgswirksam zu erfassen. Dabei sind alle bedeutsamen Teile einer Sachanlage getrennt voneinander abzuschreiben (Komponentenansatz).
Bei Anwendung der Neubewertungsmethode hat ein Unternehmen nach IAS 16.31 für seine Sachanlagen in regelmäßigen Abständen den beizulegenden Zeitwert anzusetzen, abzüglich der folgenden planmäßigen Abschreibungen und außerplanmäßigen Wertminderungen. Wertaufholungen sind grundsätzlich in der Neubewertungsrücklage im Eigenkapital zu erfassen. Der Aufholungsbetrag ist jedoch zuerst erfolgswirksam in dem Umfang zu erfassen, in dem er eine vormals erfolgswirksam erfasste Wertminderung aufholt. Abwertungen sind grundsätzlich erfolgswirksam zu erfassen. Jedoch sind Abwertungen zunächst mit in den Neubewertungsrücklagen erfassten Aufholungsbeträgen des Vermögenswertes zu verrechnen.
Eine Sachanlage ist nach IAS 16.67 bei seinem Abgang oder in dem Fall auszubuchen, in dem kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen mehr aus seiner Nutzung zu erwarten ist (Stilllegung). Der Differenz zwischen Erlös und Buchwert bei Abgang der Sachanlage ist gemäß IAS 16.68 erfolgswirksam zu erfassen.
Angaben nach IAS 16
Ein Unternehmen hat für seine Sachanlagen im Rahmen des Jahresabschlusses die Bewertungsgrundlagen, angewandten Abschreibungsmethoden, angewandte Nutzungsdauern und Abschreibungssätze, den Bruttobuchwert der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und außerplanmäßigen Wertminderungen zu Beginn und Ende der Periode, sowie eine Überleitungsrechnung über die Entwicklung der Sachanlagen (Anlagenspiegel) anzugeben.
Ferner sind Angaben zu als Sicherheit verpfändeten Sachanlagen, die Beträge der Ausgaben für die Herstellung von Sachanlagen, die Beträge für vertragliche Verpflichtungen von Sachanlagen, sowie die erfolgswirksam erfassten Entschädigungsbeträge seitens Dritter für Sachanlagen, die wertgemindert, untergegangen oder stillgelegt worden sind.
Bei Anwendung der Neubewertungsmethode hat das Unternehmen den Stichtag der Neubewertung anzugeben, sowie die Tatsache, ob ein unabhängiger Gutachter hinzugezogen wurde, daneben die Buchwerte, die sich nach Anwendung der fortgeführten Anschaffungskosten ergeben hätten, sowie schließlich die Veränderung der Neubewertungsrücklage und Angaben über eventuell bestehende Ausschüttungsbeschränkungen.
Zugehörige Interpretationen
IFRIC 20 | Abraumbeseitigungskosten während der Produktionsphase im Tagebau |
Bei Fragen zu IAS 16 oder zu anderen IAS, IFRS, SIC oder IFRIC kontaktieren Sie bitte die IFRSExperten der FAS AG unter 0711/6200749-0 oder info(at)fas.ag.
Stand: Mai 2013