3. Ansatz von Abschlussposten
Unter dem Begriff Ansatz von Vermögenswerten (oder sonstigen Abschlussposten) versteht man den Ansatz des betreffenden Postens in der Bilanz (oder in einem anderen Teil des Abschlusses). Das IFRS-Rahmenkonzept erläutert, WANN ein bestimmter Posten im Abschluss anzusetzen oder anderweitig auszuweisen ist.
Wir unterscheiden zwei grundlegende Erfassungskriterien:
- Es ist wahrscheinlich, dass dem Unternehmen ein mit dem Sachverhalt verknüpfter künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen oder von ihm abfließen wird, und
- die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der Wert des Sachverhalts kann verlässlich ermittelt werden.
4. Bewertung von Abschlussposten
Während sich der Begriff Ansatz auf das WANN (oder OB) der Erfassung bezieht, geht es bei der Bewertung darum, IN WELCHER HÖHE Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapitalpositionen, Erträge oder Aufwendungen erfasst werden.
Zur Bewertung von Abschlussposten stehen mehrere Methoden zur Verfügung. So kann die Bewertung anhand der Anschaffungs- und Herstellungskosten („historische Kosten“), der Wiederbeschaffungskosten, des Nettoveräußerungswerts oder des Barwerts erfolgen. Am häufigsten ist die Bewertung anhand von Anschaffungs- und Herstellungskosten, aber auch die anderen Methoden werden in verschiedenen Kombinationen verwendet.
5. Kapital- und Kapitalerhaltungskonzepte
Das IFRS-Rahmenkonzept legt zwei unterschiedliche Kapital- und Kapitalerhaltungskonzepte vor – das finanzwirtschaftliche und das leistungswirtschaftliche Konzept.
Ein Unternehmen legt anhand des von ihm gewählten Kapitalkonzepts die Bewertungsgrundlage und das Bilanzierungsmodell für die Erstellung ihrer Abschlüsse fest.
Sie interessieren sich für die Grundlagen? Dazu verweise ich Sie auf unseren Artikel "IFRS - Was ist das?". Wenn Sie nach einem geeigneten Ansatz suchen, um sich näher mit den IFRS zu befassen, empfehlen wir Ihnen den Artikel "IFRS kann man lernen".