Sie verfügen mittlerweile über eine solide Grundlage, um Ihre Kapitalflussrechnung erfolgreich abschließen zu können. Doch diese Zahlen bedeuten nichts. Wir haben also noch etwas mehr zu tun.
Nehmen Sie die Gewinn- und Verlustrechnung und die Darstellung des sonstigen Gesamtergebnisses zur Hand. Finden Sie alle Zahlen heraus, die vielleicht zahlungsunwirksame Transaktionen abbilden. Im Normalfall sind zahlungsunwirksame Anpassungen die Folgenden:
- Zinsertrag und Zinsaufwand (soweit nicht zahlungswirksam)
- Ertragssteueraufwand (soweit nicht zahlungswirksam)
- Aufwand durch Zuführung oder Auflösung verschiedener Rückstellungen
- Veränderungen der Neubewertungsrücklage
- Neubewertung bestimmter Vermögenswerte und Schulden zum Periodenende
Es gibt natürlich noch viele andere mehr.
Sobald Sie eine zahlungsunwirksame Transaktion finden, nehmen Sie einfach eine Anpassung im leeren Formular Ihrer Kapitalflussrechnung vor. Führen Sie jede Anpassung in einer eigenen Spalte durch. Anpassungen durchzuführen bedeutet einfach, eine Zahl in der einen Rubrik hinzuzurechnen und sie von der anderen abzuziehen. Das ist wie doppelte Buchhaltung. Der Trick besteht darin, festzustellen, 1. welche Rubriken der Zahlungsströme von zahlungsunwirksamen Posten betroffen sind und 2. wo die Plus- und wo die Minusseite ist.
Nehmen wir als Beispiel den Abschreibungsaufwand. Auf einer Seite führt er zu einer Verringerung des zahlungsunwirksamen Ergebnisbeitrags, muss also hinzugerechnet werden. Geben Sie nur die Zahl unter betrieblichen Tätigkeit, Rubrik „Anpassungen aufgrund zahlungsunwirksamer Posten: Abschreibung“ mit einem Pluszeichen ein. Doch wo tragen wir dieselbe Zahl mit einem Minuszeichen ein? Nun, die Abschreibung hat die Gesamtzahlungen für den Erwerb von Sachanlagen künstlich erhöht. Wir ziehen den Betrag also einfach von den Investitionstätigkeiten unter der Überschrift „Erwerb von Sachanlagen“ ab. Überprüfen Sie das: Insgesamt ergibt die Anpassung 0.
Machen Sie so weiter, bis Sie alle gefundenen zahlungsunwirksamen Anpassungen aus der Gesamtergebnisrechnung abgearbeitet haben. Und vergessen Sie nicht zu prüfen, ob der Gesamtbetrag nach jeder Anpassung 0 ergibt.
Wir wissen, dass das wahrscheinlich der schwierigste Teil ist. Denn manchmal kann es knifflig sein, zu wissen, wo die Veränderung mit welchem Vorzeichen einzugeben ist. Doch das Grundprinzip ist immer dasselbe: Die Anpassung muss auf beiden Seiten eingetragen werden und die Summe muss immer 0 ergeben.