Wenn Sie den Diskontierungssatz nach Steuern ermittelt haben und wenn für Ihren relevanten Vermögenswert/Ihre CGU Cashflow-Projektionen vor Steuern vorliegen, können Sie versuchen, diese Methode anzuwenden. Das wäre sozusagen verkehrt herum und wir werden versuchen, Ihnen das Verfahren in 3 Schritten zu erklären:
Schritt 1 – Schätzung der Cashflows nach Steuern
Zunächst müssen wir den Nutzungswert des Vermögenswerts/der CGU anhand des Nachsteuerdiskontierungssatzes berechnen. Warten Sie! Wir haben hier den Nachsteuerdiskontierungssatz und die Cashflows vor Steuern – angesichts dieser Inkonsistenz dürften wir wohl nicht einmal eine annähernd richtige Antwort erwarten. Wir würden also so vorgehen:
- Schätzung zukünftiger Zahlungen aus unserer Cashflow-Projektion vor Steuern. Das sollten Sie Jahr für Jahr durchgehen. Doch Vorsicht! Wenn Sie auf Genauigkeit Wert legen, sollten Sie verschiedene steuerliche Faktoren berücksichtigen, wie etwa zukünftige Steuerfreibeträge im Zusammenhang mit dem Vermögenswert/der CGU, die Inanspruchnahme zukünftiger steuerlicher Verluste oder temporäre Differenzen. Versuchen Sie die Steuerzahlungen möglichst realistisch zu schätzen, nicht indem Sie die Steuergrundlage mit dem Steuersatz multiplizieren.
- Ziehen Sie geschätzte zukünftige Steuerzahlungen von den Cashflows vor Steuern ab. Und tun Sie auch das Jahr für Jahr. Sehr gut. So erhalten wir die Cashflows nach Steuern.
Schritt 2 – Berechnung des Nutzungswerts nach Steuern
Das ist soweit klar. Sie haben die Cashflows nach Steuern in Ihrer Tabelle und Sie haben auch den Diskontierungssatz nach Steuern. Mithilfe von Diskontierungstechniken können Sie den Barwert Ihrer Cashflows nach Steuern ausrechnen.
Bevor wir nun zum letzten Schritt kommen, möchten wir Sie noch rasch an die Konsistenzregel erinnern: Wenn Sie den Nutzungswert berechnen, müssen Sie zur Vermeidung von Doppelzählungen immer konsistent bleiben. Und Sie sollten immer dasselbe Ergebnis erhalten. Wenn Sie also den Nutzungswert anhand von Cashflows nach Steuern und des Nachsteuerdiskontierungssatzes berechnen, muss der Satz mit dem übereinstimmen, wie er aus den Werten vor Steuern errechnet wurde. Anders ausgedrückt:
Cashflows nach Steuern, abgezinst um den Nachsteuerdiskontierungssatz = Cashflows vor Steuern, abgezinst um den Vorsteuerdiskontierungssatz = Nutzungswert
Schritt 3 leitet sich aus dieser Logik ab.
Schritt 3 – Berechnung des Vorsteuerdiskontierungssatzes aus Nutzungswert und Cashflows vor Steuern
Deshalb sprechen wir von Top-down-Berechnung. Man ermittelt zunächst den Satz, zu dem der Barwert der Cashflows vor Steuern dem Nutzungswert entspricht. Natürlich ist das nicht ganz so einfach, wie es scheint, weil es eine bestimmte Iterationstechnik erfordert. Aber das ist alles machbar!
Sie könnten nun fragen: Warum sollte ich mir die Mühe machen, wenn wir ohnehin den Nutzungswert aus den Werten nach Steuern kennen? Die Antwort lautet, dass Sie im Anhang zum Abschluss oder eventuell auch anderswo vielleicht den Vorsteuerdiskontierungssatz ausweisen müssen.