Für die spätere Bewertung wird in der Regel ein Discounted Cashflow-Verfahren verwendet. Der dafür nötige Business Plan ist in den meisten Unternehmen zumindest teilweise bereits vorhanden. Wir können Sie beim Aufbau der Unternehmensplanung unterstützen, die zeitliche Erweiterung eines einjährigen Budgets vornehmen oder die Erweiterung einer reinen GuV-Planung, um die Bilanz und die Cashflow-Rechnung durchzuführen. Ebenfalls kontrollieren wir für Sie gerne die Plausibilität Ihrer Planung. Darüber hinaus errechnen wir auch die gewichteten Kapitalkosten und stimmen diese mit Ihrem Wirtschaftsprüfer ab.
Berechnung des Buchwerts
Bei der Ermittlung des Buchwerts beziehungsweise carrying amounts, ist insbesondere das Äquivalenzprinzip zu beachten. Es gilt demnach zu bedenken, dass die Berechnung mit der Herleitung der Cashflows übereinstimmen sollte – anderenfalls findet gegebenenfalls eine unberechtigte Wertminderung statt. Da der erzielbare Betrag in seinen Ausprägungen einen Unternehmenswert darstellt, muss dieser mit den operativen Nettovermögenswerten verglichen werden.
Berechnung des erzielbaren Betrags
Der erzielbare Betrag der CGUs („recoverable amount“) entspricht dem höheren Betrag aus beizulegendem Zeitwert („Fair Value“) und Nutzwert („Value in Use“). Beide Werte sind Ergebnisse aus einem Discounted Cashflow-Modell. Die Bestimmung wird durch die Herleitung der zugrunde liegenden Cashflows spezifiziert. Der Value in Use muss dabei beispielweise um Restrukturierungseffekte bereinigt werden, der Fair Value darf nur solche Planungskomponenten beinhalten, welche ein durchschnittlicher Marktteilnehmer ansetzen würde.
Ermittlung des Impairments
Schlussendlich werden stets erzielbarer Betrag und Buchwert der CGUs verglichen, wobei hoffentlich kein Impairment festgestellt wird. Abgesehen von der CGU-Struktur verhalten sich Asset und Goodwill Impairment Tests größtenteils identisch. Etwas anders erfolgt hingegen die Berechnung bei der Beteiligungsbewertung nach HGB. Diese Werte lassen sich in der Regel jedoch einfach überleiten.
Abschließende Dokumentation der Ergebnisse
Nach der Durchführung des Impairment Tests erstellen die Berater der FAS AG für Sie eine angemessene Dokumentation, die sowohl den Anforderungen Ihres Wirtschaftsprüfers entspricht, als auch einer etwaigen späteren Kontrolle durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) standhält.