Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) prüft Konzern- und Jahresabschlüsse nebst Lageberichten von kapitalmarktorientierten Unternehmen in Stichproben, anlassbezogen oder auf Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). In Luxemburg erfolgen die entsprechenden Prüfungen durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF).
Fehlerfeststellungen aus den Prüfverfahren können zu negativen Kapitalmarktreaktionen, Reputationsverlusten der verantwortlichen Personen, Vertrauensverlusten und einer künftig vermehrten Prüfungshäufigkeit führen.
Meist vergeht wenig Zeit zwischen der Prüfungseinleitung und der gesetzten ersten Frist zur Beantwortung der gestellten Fragen. Weiterhin führen die Prüfverfahren in der Regel zu einer erheblichen Mehrbelastung der ohnehin schon ausgelasteten Mitarbeiter im Rechnungswesen.
Daher ist die Erstellung eines qualitativ hochwertigen Abschlusses mit geringer Angriffsfläche stets zu empfehlen. Hierzu zählt auch die zeitnahe Erstellung einer selbsterklärenden Dokumentation, die einem Enforcement-Verfahren standhält.
Die sachgerechte, risikoorientierte Priorisierung der Dokumentation bereits während der Abschlusserstellung, sollte eine wichtige Rolle spielen. So wird vermieden, dass bestimmte Themenfelder mehrmals angefasst werden und sichergestellt, dass die zentralen Aspekte bereits während der Abschlusserstellung ausreichend beleuchtet wurden.
Wahrscheinlich auftretende Fragen im Prüfverfahren zu diesen Themengebieten lassen sich dann regelmäßig ohne umfangreichen Arbeitsaufwand beantworten. So ist insbesondere die ohnehin knappe Zeit für im Vorfeld nicht antizipierte Fragestellungen verwendbar.
Enforcement Compliance Action Plan
Mit unserem bewährten Enforcement Compliance Action Plan und erfahrenen Mitarbeitern begleiten wir Sie zu jedem Zeitpunkt – vor, während und nach einem Enforcement-Verfahren – beim Umgang mit der DPR und CSSF.