„Der Prüfungsausschuss soll regelmäßig eine Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung vornehmen.“
Diese Empfehlung wurde mit Beschluss der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex am 9. Mai 2019 neu in den Deutschen Corporate Governance Kodex 2019 (DCGK) aufgenommen (DCGK D.11). Dadurch soll die Pflicht zur Qualitätskontrolle der Abschlussprüfung durch den Aufsichtsrat (§ 107 Abs. 3 S. 2 AktG) sowie deren praktische Umsetzung stärker hervorgehoben werden.
Unabhängig davon ist schon seit längerer Zeit die vorherrschende Meinung, der Prüfungsausschuss habe sich mit der Qualität der Abschlussprüfung zu beschäftigen. So geht auch aus dem im Jahr 2012 veröffentlichten IDW Positionspapier zur Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer hervor, dass sich der Prüfungsausschuss vor der Beschlussfassung über die Wahlempfehlung ein Bild von der Qualität des Abschlussprüfers zu machen hat.
Herausforderungen bei der Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung
Der Mangel an Richtlinien sowie an Vorgaben über die Ausgestaltung der Überwachung und von Qualitätsbeurteilungsmaßstäben führt zu Unsicherheiten hinsichtlich der Mindestanforderungen sowie der optimalen Herangehensweise durch die Prüfungsausschüsse.
Zunehmende fachliche Komplexität und regulatorische Anforderungen an den Aufsichtsrat beziehungsweise Prüfungsausschuss stellen weitere Herausforderungen für die Pflichterfüllung dar. Unzureichende Beachtung der Pflichten resultieren im schlimmsten Fall in Haftungsrisiken.
Der Abschlussprüfer soll ein verlässlicher Partner des Prüfungsausschusses bei dessen Wahrnehmung seiner Überwachungsaufgabe sein. Verlässlichkeit setzt Qualität voraus. Dabei geht es nicht um die bloße formale Erfüllung einer Qualitätsbeurteilung des Abschlussprüfers, sondern um den wahren Kern der Abschlussprüfung.
Die Festlegung von ungeeigneten Qualitätsindikatoren kann zur verzerrten Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung führen. Wichtig ist dabei vor allem auch eine mehrdimensionale Beurteilung vorzunehmen, die sowohl die Sichtweise der Gremien als auch des Abschlusserstellers berücksichtigt.
Die Identifikation der geeigneten Qualitätsindikatoren erfordert neben fachlicher Expertise im Bereich Rechnungslegung und Abschlusserstellungsprozesse auch ein tiefes Verständnis der Abschlussprüfung an sich und aktueller Marktentwicklung. Man denke beispielsweise an Themenbereiche wie Datenanalysen oder Auslagerung von Prüfungshandlungen.
Nicht zu unterschätzen ist des Weiteren, aus den Beurteilungsergebnissen Handlungsbedarfe zu erkennen und Maßnahmen abzuleiten.
Neben diesen Herausforderungen ist die Implementierung eines Qualitätsbeurteilungsprozesses eine zeitintensive Angelegenheit, die allerdings mit einer stetigen Verbesserung der Abschlussprüfung belohnt wird.
Die FAS AG unterstützt Sie bei der Beurteilung der Qualität Ihrer Abschlussprüfung
Die FAS AG ist Ihr unabhängiger Partner bei der Beurteilung der Qualität Ihrer Abschlussprüfung. Unsere Experten sind Wirtschaftsprüfer mit langjähriger Erfahrung in den großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Somit haben unsere Spezialisten ein vertieftes Verständnis über Berufspflichten, Prüfungsprozesse und -methoden. Seit Jahren beschäftigen wir uns mit der Qualität der Abschlussprüfung auch im Rahmen unserer Dienstleistungen rund um das Ausschreibungsverfahren von Abschlussprüfungen. Wir beraten dabei Unternehmen vom DAX 30 bis hin zu nicht börsennotierten, mittelständischen Unternehmen.
Da wir keine Wirtschaftsprüfung anbieten, liefern wir unabhängige Beurteilungen der Qualität der Abschlussprüfung.
Die von manchen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften veröffentlichten Leitfäden zur Beurteilung der Prüfungsqualität können allenfalls einen ersten Anhaltspunkt darstellen. Die kritischen Fragen werden durch die später selbst zu Beurteilenden nicht adressiert. Eine selektive Qualitätsbeurteilung verfehlt jedoch ihr Ziel.
Die FAS AG bietet Ihnen deshalb Unterstützung im Detail bei der Beurteilung der Qualität Ihrer Abschlussprüfung an:
- Sensibilisierung des Prüfungsausschusses über die Notwendigkeit und Pflichten im Rahmen der Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung
- Gemeinsame Identifikation allgemeiner und unternehmensspezifischer State-of-the-Art-Qualitätsindikatoren basierend auf unserem umfassenden Markt-Know-how, aktuellen Entwicklungen und unter Berücksichtigung der Verlautbarungen (internationaler) Aufsichtsbehörden
- Konzeption eines unternehmensspezifischen Fragebogens zur Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung mit wahlweise Interviews der relevanten Adressaten im Unternehmen und in den Gremien
- Auswertung der Fragebögen und Verdichtung der weiteren Qualitätsindikatoren zu einer Qualitäts-Scorecard
- Aufzeigen von Handlungsalternativen und Handlungsempfehlungen auf Basis der Beurteilungsergebnisse
- Dokumentation der Beurteilungsergebnisse in einem Qualitätsbericht
- Konzeption/Optimierung und Implementierung des künftigen Regelprozesses zur Beurteilung der Prüfungsqualität
Unsere Vorgehensweise ist dabei wie folgt: