Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung 537/2014 (EU-VO) über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und deren Gültigkeit ab dem 17. Juni 2016, sind insbesondere für die Bestellung von Abschlussprüfern spezielle Regelungen geschaffen worden.
Auch werden Unternehmen von öffentlichem Interesse künftig verpflichtet, in regelmäßigen Abständen nach einer Höchstlaufzeit von zehn Jahren, den Abschlussprüfer zu wechseln. Die Höchstlaufzeiten können um weitere 10 Jahre verlängert werden, wenn ein öffentliches Ausschreibungsverfahren, das den speziellen Bestellungsregelungen der EU-VO genügt, erfolgt. Grundsätzlich sind die Bestellungsregelungen für jede Ausschreibung anzuwenden, soweit nicht ein bestehendes Mandat verlängert wird.
Die Gesamtverantwortung für das Ausschreibungsverfahren liegt beim Prüfungsausschuss beziehungsweise Aufsichtsrat. Dieser trifft und verantwortet alle wesentlichen Entscheidungen und hat die Einhaltung des Verfahrens sicherzustellen.
Der Vorstand und die Fachabteilungen unterstützen den Prüfungsausschuss dabei in der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch beispielsweise die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und Auswahlkriterien, die Beurteilung der eingeholten Angebote sowie die Berichterstattung über das Auswahlverfahren.
Auswahl eines Abschlussprüfers
Die Auswahl eines Abschlussprüfers ist ein klassisches Entscheidungsproblem. Nach der Festlegung von Zielen (Anforderungen) sind messbare oder bewertbare Attribute (Auswahlkriterien) zur Messung der jeweiligen Zielerreichung festzulegen. Hierbei gilt, wie auch ansonsten über das gesamte Verfahren hinweg, der Grundsatz der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit.
Dies stellt sowohl den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats, den Aufsichtsrat, den Vorstand und die Fachabteilungen vor kapazitative und inhaltliche Herausforderungen.
Die FAS AG unterstützt Sie bei der Auswahl des Abschlussprüfers
Die FAS AG unterstützt Sie mit ihren Experten bei der Planung und Durchführung sowie Nachschau der Abschlussprüfer-Ausschreibung. Unsere Spezialisten sind ehemalige Wirtschaftsprüfer der großen Prüfungsgesellschaften und verfügen über umfangreiche Einblicke in die Prüfungsgesellschaften, in deren Produkte, Prüfungsprozesse und Prüfungstools sowie in die Angebotsstrategien und Angebotsprozesse. Weiterhin haben unsere Experten bereits eine Vielzahl von Unternehmen bei Ausschreibungen begleitet.
Sie profitieren auf allen Ebenen von unserem Einsatz:
- Für den Prüfungsausschuss sind wir Sparringspartner und Ideengeber. Wir begleiten den Ausschreibungsprozess als Berater und bringen damit ein zusätzliches Element der Sicherheit, Objektivität und Transparenz mit ein. Dabei reflektieren wir auch Ihren Ausschreibungsprozess.
- Wir entlasten den Vorstand und die Fachabteilungen bei der Vorbereitung und operativen Durchführung der Ausschreibung. Unter anderem unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und der Auswertung der Angebote.
- Unsere Erfahrung und der Rückgriff auf bewährte Vorgehensweisen verkürzen Ihre Vorbereitungszeit und gewährleisten einen effizienten Prozess. Beispielsweise ist es nicht länger notwendig, gänzlich neue Auswahlkriterien zu identifizieren, Bewertungsmodelle zu erfinden oder Benchmark-Informationen mühselig bei Ihren Peers zu erfragen.